Biozid-Verordnung (Verordnung 528/2012/EU)
von: LENZ eBusiness GmbH /... (1) Bewertungen Quelloffen 15 DownloadsAktuelle Version:
Cloud / Self-hosted
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Dieses Plugin ist für Shopware 6 verfügbar
Support
- Support durch: LENZ eBusiness GmbH / Shopdoktor
- Support Sprachen:
Details
- Artikel-Nr.: lenz874989458669
- Hersteller: LENZ eBusiness GmbH / Shopdoktor
- Version: 1.0.1
- Letztes Update: 31.01.2017
- Self-hosted Kompatibilität: 5.2.5 – 5.2.275.3.0 – 5.3.75.4.0 – 5.4.65.5.0 – 5.5.105.6.0 – 5.6.9
Produktinformationen
Features
- Hinweis für Biozidprodukte
Beschreibung
Mit unserem Plugin kannst du Produkte, die unter die Biozid-Verordnung fallen, mit einem Hinweis für Deine Kunden versehen.
Die Biozid-Verordnung besagt, dass bei jeder Werbung von Biozidprodukten folgender Hinweis vermerkt sein muss: "Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen." Diesen Hinweis kannst Du bequem als Textbaustein pflegen und somit Deine Kunden ohne großen Aufwand informieren.
Falls Du vor dem Kauf des Plugins unsicher bist, kannst Du gerne Kontakt zu uns aufnehmen oder die Testversion installieren.
Durch viele Blöcke im Theme ({block name="..."}) kannst Du den Text an einer beliebigen Stelle im Theme einbinden.
Achtung: Bitte achte auf den rechtssicheren Einsatz des Plugins. Es ersetzt keine Rechtsberatung und bietet keine verbindliche Umsetzung der Verordnung. Frage bei Unsicherheiten zum Einsatz dieses Plugins im Zweifel Deinen Anwalt um Rat.
Konfiguration
- Aktiv: ja/nein
- Produktname statt "Biozid": ja/nein
Biozid-Verodnung: Was muss im Online-Shop angegeben werden?
Jegliche Werbung für Biozidprodukte muss gemäß Artikel 72 der EU-Verordnung 528/2012, gut lesbar und von der eigentlichen Werbung deutlich abgehoben, folgenden Hinweis enthalten: „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“
Auch mit Biozidprodukten behandelte Waren gelten als Biozidprodukt, wie z.B. Bauhölzer, die mit Holzschutzmitteln behandelt wurden. Die Werbung für Biozidprodukte darf hinsichtlich der Risiken der Produkte nicht verharmlosend wirken und darf keines der Biozide als reines Naturprodukt bewerben. Die Umsetzung der Kennzeichnung der Biozide im Online-Shop muss durch Gefahrenpiktogramme, Signalwörter (z.B. ACHTUNG), Gefahrenhinweise (z.B. verursacht Hautreizungen), sowie durch Sicherheitshinweise erfolgen. Die Gefahrenkennzeichnung des Herstellers, die sich auf der Produktverpackung befindet, sollte 1:1 vom Händler in dessen Werbung wiedergegeben werden (in Text- u. Bildform). Die vollständige Kennzeichnung sollte direkt (nicht verlinkt) auf der Artikeldetailseite gut sichtbar dargestellt sein, so daß sie für den Kunden bereits vor dem Kauf ersichtlich ist.
Lies die Verordnung hier auf deutsch nach: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2012:167:FULL&from=DE
Kundenbewertungen
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Super
Einfacher die Vorgaben erfüllen geht nicht.
Plugin macht was es soll. Danke dafür!
Änderungen
Version 1.0.1
Möglichkeit hinzugefügt "Artikelname" statt "Biozid" anzuzeigen.Version 1.0.0
Erste VersionBundles (1)
Infos zum Hersteller
