Das Plugin hilft bei der Erstellung vom Digitalen Produktpass (DPP).
Welche Informationen sollte ein Digital Product Passport (DPP) enthalten?
Der Digitale Produktpass (DPP) umfasst eine Vielzahl von Daten, die je nach Produktgruppe erweitert werden können. Grundlegend sollen folgende Informationen enthalten sein:
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Produktinformationen: Angaben zur Identität und Herkunft des Produkts, darunter Name, Marke, Modell, Chargennummer, Herstellungsdatum und Garantiebedingungen.
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Materialzusammensetzung: Details über die verwendeten Materialien, deren Eigenschaften sowie Informationen zu Rohstoffquellen und beteiligten Lieferanten.
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Nachhaltigkeitsaspekte: Angaben zu Umweltauswirkungen, einschließlich CO2-Fußabdruck während der Produktion, Nutzung und Entsorgung.
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Reparaturhinweise: Informationen zur Reparierbarkeit des Produkts, einschließlich durchgeführter Reparaturen und deren Gründe.
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Besitzhistorie: Falls zutreffend, Daten zu aktuellen und vorherigen Eigentümern, insbesondere bei wiederverkauften Produkten.
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Standardisierte Identifikationsmerkmale: Globale Produktkennungen wie die GTIN (nach ISO/IEC 15459-6) sowie Warencodes wie der TARIC-Code gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87.
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Hersteller- und Importeurangaben: Identifikation des Herstellers sowie Kontaktdaten und eindeutige Kennung des in der EU ansässigen Wirtschaftsteilnehmers, der für die Marktüberwachung zuständig ist. Zudem Angaben zum Importeur inklusive seiner EORI-Nummer.
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Nutzerinformationen: Bereitstellung von Bedienungsanleitungen, Sicherheitshinweisen und Warnungen gemäß den jeweiligen rechtlichen Anforderungen.
Rechtliche Grundlage der EU-Verordnung
Die Grundlage für den Digital Product Passport bildet die Verordnung (EU) 2024/1781, welche im Rahmen des Europäischen Green Deals verabschiedet wurde. Die neue Ökodesign-Verordnung (ESPR) legt spezifische Anforderungen an nachhaltige Produkte fest. Sie wurde im April 2024 vom Europäischen Parlament beschlossen und im Mai 2024 vom Rat der Europäischen Union genehmigt. Die Veröffentlichung erfolgte am 28. Juni 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union, und die Verordnung trat am 18. Juli 2024 in Kraft.
Betroffene Produkte und Industrien
Laut einer Veröffentlichung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ist der Digitale Produktpass in Deutschland für verschiedene Produktgruppen verpflichtend. Darüber hinaus können weitere nachhaltigkeitsrelevante Produkte erfasst werden, wie solche mit Akkus oder Batterien, Baustoffe oder chemische Erzeugnisse. Insbesondere die Automobilindustrie und der Maschinenbau mit ihren Ersatzteilen sind betroffen.
Zu den verpflichtenden Produktgruppen gehören unter anderem:
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Energieverbrauchsrelevante Produkte: Haushaltsgeräte, Bürogeräte, Unterhaltungselektronik und Beleuchtung
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Elektro- und Elektronikgroßgeräte: Fernseher, Kühlschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Klimaanlagen
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Textilien: Kleidung, Schuhe und Bettwäsche
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Verpackungen: Kunststoff-, Metall-, Papier- und Kartonverpackungen
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Haushaltsprodukte: Möbel, Matratzen, Reinigungs- und Waschmittel
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Handwerk und Industrieprodukte: Reifen, Farben und Lacke, Schmierstoffe, Eisen, Stahl und Aluminium
Mit der Einführung des Digital Product Passport soll eine transparentere und nachhaltigere Wertschöpfungskette geschaffen werden.