Individuelle Steuersätze für Kundengruppen
Beschreibung
Highlights
Über die Erweiterung
Herausforderung: Grenzen der Standardsteuerlogik
Die Steuerlogik in E-Commerce-Systemen ist normalerweise auf einfache Szenarien ausgelegt. Sobald jedoch Sonderfälle oder spezifische Anforderungen auftreten, stoßen diese Systeme oft an ihre Grenzen. Beispiele für solche Herausforderungen sind:
Unternehmer ohne USt-IdNr. (z. B. Dropshipping-Kunden):
Diese Kundengruppe fällt nicht unter die OSS-Regeln und erfordert daher eine Besteuerung nach dem Ursprungslandprinzip, zum Beispiel den deutschen Mehrwertsteuersatz von 19 %.Bestellvorgänge von Unternehmen mit Eigenbedarf:
Unternehmer, die Waren ohne USt-IdNr. für den Eigenbedarf bestellen, müssen gemäß OSS mit den Steuerregelungen des Bestimmungslandes (zum Beispiel 21 % für Belgien oder 20 % für Frankreich) besteuert werden.Sonderregelungen für bestimmte Länder:
In manchen Fällen bedarf es der Möglichkeit, bestehende Steuerbefreiungsregeln für bestimmte Länder gezielt zu überschreiben, da die Standardsteuerlogik keine ausreichende Flexibilität bietet.
Die Lösung: Flexible Steuerlogik mit individuellen Steuersätzen
Mit dem Plugin „Individuelle Steuersätze für Kundengruppen“ können Händler die Standardsteuerkonfiguration von Shopware 6 bedeutend erweitern. Zu den wesentlichen Funktionen zählen:
1. Tax-Regeln für individuelle Steuerlogik
Das Plugin ermöglicht es, umfassende Tax-Regeln innerhalb der Shopware-Steuereinstellungen zu erstellen:
Definition unterschiedlicher Steuersätze für spezifische Länder oder einen allgemeinen Steuersatz, der länderübergreifend gilt.
Diese Tax-Regeln können anschließend einer oder mehreren Kundengruppen zugewiesen werden. Dadurch lässt sich die Steuerlogik präzise an die jeweilige Kundengruppe anpassen, z. B. für Dropshipping-Kunden ohne USt-IdNr., B2B-Unternehmen oder Endverbraucher (B2C).
2. Steuerbefreiungsregeln gezielt überschreiben
Im Rahmen der Shopware-Ländereinstellungen ist es Händlern möglich, Steuerbefreiungen für spezifische Länder festzulegen. Mit Hilfe des Plugins lassen sich diese Steuerbefreiungsregeln bei Bedarf überschreiben:
Die eigenständig definierten Steuersätze erhalten Priorität und gelten unabhängig von den in Shopware standardmäßig hinterlegten Steuerbefreiungsregelungen.
Dies ermöglicht eine konsistente und vor allem zielsichere Steuerberechnung basierend auf den individuellen Anforderungen des Shops.
3. Kundengruppenbasierte Steuerlogik
Das Plugin erleichtert zudem die Verwaltung von Shopware-Kundengruppen und erweitert deren Funktionalitäten:
Steuerregeln können direkt in den Einstellungen der jeweiligen Kundengruppe hinterlegt werden.
Händler haben die Freiheit, einer Kundengruppe entweder globale oder landesspezifische Tax-Regeln zuzuweisen.
Vorteile für Händler und Kunden
Für Händler:
Präzise Steuerkonfiguration:
Nutzen Sie maximale Flexibilität bei der Anwendung unterschiedlicher Steuersätze pro Kundengruppe oder pro Land.Rechtskonformität:
Die Möglichkeit, Tax-Regeln gezielt zu konfigurieren und Steuerbefreiungen zu überschreiben, gewährleistet eine fehlerfreie und gesetzeskonforme Steuerberechnung.Zeiteffizienz:
Manuelle Anpassungen und Korrekturen werden vermieden, da der gesamte Prozess durch die Kombination von Tax-Regeln und Kundengruppensteuerung automatisiert erfolgt.
Für Kunden:
Korrekte Umsatzsteuer:
Kunden, ob Endverbraucher, Unternehmen (B2B) oder Wiederverkäufer, erhalten Rechnungen mit den für sie angepassten Steuersätzen, die ihre spezifische Steuerkonstellation berücksichtigen.Transparente Abrechnungen:
Steuerberechnungen und Rechnungsstellung erfolgen klar und nachvollziehbar für alle Parteien.
Beispiele für die Anwendung
Internationaler Handel mit OSS:
Händler, die grenzüberschreitend innerhalb der EU verkaufen, können leicht landesspezifische Steuersätze konfigurieren und diese auf ihre Endverbraucher (B2C) anwenden, sobald die Lieferschwelle überschritten wurde.Dropshipping ohne USt-IdNr.:
Unternehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Waren über das Ursprungsland besteuert erhalten sollen, können als spezifische Kundengruppe eingerichtet und korrekt behandelt werden.Steuerbefreiung für B2B-Kunden mit individuellen Regeln:
Steuerbefreiungsregeln mit eigen definierten Steuersätzen können länderübergreifend Vorrang vor den Standardbefreiungen der Shopware-Ländereinstellungen erhalten.
Technische Merkmale
Erweiterung der Shopware-Tax-Regeln:
Steuerregeln können flexibel konfiguriert und angepasst werden.Kundengruppensteuerung:
Die Steuerlogik wird direkt in den Einstellungen der Kundengruppen festgelegt.Priorisierung definierter Steuersätze:
Bestehende Steuerbefreiungsregeln in den Ländereinstellungen können überschrieben werden.Kompatibilität:
Das Plugin ist vollständig kompatibel mit Shopware 6 und integriert sich nahtlos in das bestehende System.
Fazit
Das Plugin „Individuelle Steuersätze für Kundengruppen“ bietet Unternehmen die Möglichkeit, OSS-konforme Steuerprozesse präzise und flexibel umzusetzen. Es hilft, Sonderfälle effizient zu behandeln und gewährleistet eine steuerlich korrekte Handhabung sämtlicher Transaktionen.
➡ Erweitern Sie die Möglichkeiten der Steuerberechnung in Shopware und optimieren Sie Ihre Steuerlogik – für mehr Effizienz und absolute Rechtskonformität!
Details
- Verfügbar in: Englisch, Deutsch
- Zuletzt aktualisiert: 4. Februar 2025
- Veröffentlicht: 17. Februar 2025
- Version: 1.0.4
- Kategorie: Sprachen & Internationalisierung
Ressourcen
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Über den Extension Partner
Melomate UG
Partner Status
-
Shopware
Extension Partner
Details
- Partner seit: 2024
- Erweiterungen: 2
Support
- Land: Germany
- Spricht: Deutsch, Englisch
- Reaktionszeit: Sehr schnell