AI Content Label – KI-Kennzeichnung für Bilder
Beschreibung
Highlights
Über die Erweiterung
KI-Bilder rechtssicher kennzeichnen – ohne Ihre Dateien anzufassen
Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Wer Bildinhalte veröffentlicht, die durch KI erzeugt oder verändert wurden und reale Personen, Orte oder Ereignisse realistisch nachbilden, muss das offenlegen – spätestens bei der ersten Wahrnehmung, klar erkennbar und barrierefrei.
AI Content Label übernimmt diese Kennzeichnung für Ihren Shopware-6-Shop. Sie markieren ein Bild einmal, das Plugin blendet den Hinweis überall dort ein, wo das Bild erscheint – und schreibt zusätzlich eine maschinenlesbare Auszeichnung ins Markup.
Einmal einrichten, dann läuft es
Legen Sie einen Medienordner für Ihre KI-Bilder an und wählen Sie ihn in der Konfiguration aus. Das war die Einrichtung. Jedes Bild in diesem Ordner trägt ab sofort die Kennzeichnung – in der Erlebniswelt, in der Produktgalerie, in der Listing-Kachel, im Warenkorb. Sie müssen nicht wissen, wo ein Motiv überall eingebunden ist.
Unterordner erben die Einstellung. Einzelne Bilder außerhalb der überwachten Ordner schalten Sie mit einem Klick dazu.
Overlay statt Eingriff
Die Kennzeichnung wird beim Aufbau der Seite über das Bild gelegt. Ihre Originale und Thumbnails bleiben unangetastet. Das bedeutet: kein Risiko für Ihren Medienbestand, kein erneutes Hochladen, und Text, Farbe und Position lassen sich jederzeit ändern, ohne ein einziges Bild neu zu erzeugen.
Volle Kontrolle über die Darstellung
- Drei Formen: Pille, Balken über die volle Kante oder reiner Text ohne Fläche
- Stufenlose Position an jeder der vier Kanten, waagerecht oder gedreht
- Größe wächst mit dem Bild, mit eigener Unter- und Obergrenze
- Eigene Werte für Mobilgeräte
- Automatische Kurzform, wenn der volle Text nicht mehr passt
Jede Einstellung gilt global, pro Ordner oder pro Bild – und zwar feldweise: Ein Bild kann die globale Farbe erben und trotzdem eine eigene Position tragen.
Lesbarkeit ist Teil der Pflicht
Artikel 50 Absatz 5 verlangt eine barrierefreie Offenlegung. Das Plugin misst den Kontrast nach WCAG gegen die tatsächliche Bildregion und zeigt ihn als Ampel an. Auf Wunsch schlägt es passende Farben vor, die es selbst gegen den Schwellwert geprüft hat. Der vollständige Text steht immer für Screenreader im Markup – auch wenn sichtbar nur die Kurzform erscheint.
Diagnose: prüft, ob es wirklich ankommt
Manche Themes bauen ihre Bilder selbst zusammen und umgehen dabei die Standardausgabe von Shopware. Die eingebaute Diagnose prüft am echten Seitenaufruf, ob die Kennzeichnung tatsächlich ausgeliefert wurde, und durchsucht zusätzlich Themes, Plugins und Apps nach Stellen, die das umgehen könnten.
Findet sie eine solche Stelle, erhalten Sie einen fertigen, sachlich formulierten Textbaustein für den Hersteller des Themes – in Deutsch und Englisch, auf Knopfdruck kopierbar. Ein optionales Auffangnetz ergänzt die Kennzeichnung an diesen Stellen serverseitig nach.
Auch für große Bestände
Massenaktionen setzen Zustand, Text, Position oder Farben für tausende Bilder auf einmal – im Hintergrund, mit Fortschrittsanzeige und vollständigem Rückgängig. Felder, die Sie nicht anfassen, bleiben unverändert.
Bekannte Grenzen
- Entwickelt und getestet gegen das Shopware-Standard-Theme. Fremde Themes funktionieren in aller Regel, sind aber nicht einzeln geprüft – dafür gibt es die Diagnose.
- Bindet ein Theme ein Bild als CSS-Hintergrund ein, kann es nicht gekennzeichnet werden. Die Diagnose weist solche Stellen aus.
- Quickview ist kein Bestandteil des Shopware-Kerns und wird nicht abgedeckt.
- Die Kennzeichnung wird als Overlay eingeblendet, nicht ins Bild eingebrannt. Ein per Rechtsklick gespeichertes Bild trägt sie daher nicht.
Wichtiger Hinweis zur Verantwortung
AI Content Label ist ein Werkzeug zur Unterstützung – kein Nachweis der Rechtskonformität und keine Rechtsberatung. Die Pflicht zur Einhaltung der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 liegt und bleibt beim Betreiber des Onlineshops.
Das Plugin kann nicht beurteilen, welche Ihrer Bilder kennzeichnungspflichtig sind, ob der gewählte Text zutrifft, ob die Kennzeichnung an allen für Sie relevanten Stellen erscheint und ob die gewählte Darstellung in Ihrem Theme, auf Ihren Endgeräten und bei Ihren Motiven klar erkennbar ist. Insbesondere die tatsächliche Sichtbarkeit müssen Sie selbst prüfen.
Prüfen Sie das Ergebnis in Ihrer Storefront – auch auf Mobilgeräten – und ziehen Sie im Zweifel rechtliche Beratung hinzu. Die Gründerkind GmbH übernimmt keine Haftung für die rechtliche Konformität Ihres Shops.
Details
- Verfügbar in: Englisch, Deutsch
- Zuletzt aktualisiert: 20. August 2026
- Version: 1.0.7
- Kategorie: Administration
Über den Extension Partner
Gründerkind GmbH
Partner Status
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Shopware
Extension Partner
Details
- Partner seit: 2014
- Erweiterungen: 1
Support
- Land: Germany
- Spricht: Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch
- Reaktionszeit: Sehr schnell